Der ein oder andere hat es vielleicht schon mitbekommen: Der bekannte Online-Anbieter für Secondhand-Mode „Mädchenflohmarkt“ ist insolvent. Dies wurde Anfang Juli bekannt gegeben. Anscheinend hat sich das schon über einen längeren Zeitraum angebahnt, denn viele Nutzer:innen von Mädchenflohmarkt mussten auf ihr Geld warten.
Secondhand-Mode auf Mädchenflohmarkt
Vielen Frauen ist Mädchenflohmarkt sicherlich ein Begriff – sowohl aus der analogen Welt, wie auch die digitale Form, um die es aktuell geht. Hinter der Plattform verbirgt sich ein Secondhand-Shop, wie es z.B. auch Vinted ist. Man kann als registrierte:r Nutzer:in seine Kleidung, Schmuck und Weiteres dort verkaufen und natürlich auch selbst gebrauchte Kleidung shoppen. Auch Bekanntheiten wie z.B. Influencer verkaufen hier ihre getragenen Sachen. Der Anbieter ist somit eine Mischung aus Vestaire Collective, dem Luxus-Secondhand-Anbieter, und Vinted, einer Plattform für Kleidung wie Fast Fashion oder sonstige erschwinglichere Mode. Eine Besonderheit bei Mädchenflohmarkt ist die „Concierge-Service“.
Mit dem Concierge-Service sollte man v.a. als Käufer:in geschützt sein vor mangelhaften Waren, Betrug und falsch beschriebener Kleidung. Man hat auch die Option, die Ware zurückzusenden, was z.B. bei Vinted nicht geht. Als Verkäufer:in schickt man seine Teile an Mädchenflohmarkt. Die Secondhand-Plattform sichtet die Artikel und stellt sie online. Dafür verlangt der Anbieter aber auch mindestens 30 Prozent des Verkaufspreises, sozusagen als Provision. Wer Artikel für weniger als 50 Euro verkaufen möchte, der zahlt sogar 40 Prozent oder die Mindestprovision von 13,90 Euro.
Wer selbst auf der Plattform seine Sachen anbietet und verkauft, der muss nur 10 Prozent Provision an Mädchenflohmarkt zahlen.
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Insolvenz der Secondhand-Plattform: Was bedeutet das für Nutzer:innen?
Bereits im Juni hatte sich die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mit dem Problem der Insolvenz von Mädchenflohmarkt aufgrund von Beschwerden befasst. Eine Auszahlung von alten Forderungen sei nicht möglich. Erst nach Bekanntgabe des Insolvenzverfahren können Verkäufer:innen, die vor Beginn der Anmeldung der Insolvenz verkauft haben, Forderungen stellen. Am besten setzt man laut Verbraucherzentrale eine Zahlungsfrist, nach deren Verstreichen man Anzeige erheben soll. Das Unternehmen hatte sich offiziell für die Wartezeiten entschuldigt, jeder bekomme sein Geld. Das scheint derzeit nicht der Fall zu sein. Aktuell werden Investoren gesucht, die Mädchenflohmarkt aufkaufen und das Secondhand-Unternehmen weiterführen.
Wir sind gespannt, wie es mit Mädchenflohmarkt weitergeht.
Da wir es vorhin von Vintage-Mode hatten, anbei noch ein weitere Beitrag rund um die beliebte Mode und was eigentlich dahinter steckt.