Da wir in der Regel 8 bis 9 Stunden an unserem Arbeitsplatz verbringen wollen wir dabei gut aussehen und uns wohlfühlen. Allerdings weiß man (noch) vom Bewerbungsgespräch, dass man sich dem Berufsbild und der Arbeitsumgebung entsprechend anpassen sollte bzw. muss, wenn spezielle Arbeitskleidung vorgeschrieben ist. Für manche ist dies eine Entlastung, andere möchten sich ihre Kleidung jeden Morgen gerne selbst aussuchen. Aber in welchem Maße darf der Chef den Dresscode eigentlich vorschreiben?
Job-Dresscode – Was muss
Im Krankenhaus oder der Polizei ist eine Dienstkleidung, bei Letzteren im Sinne einer Uniform, Pflicht. Im öffentlichen Dienst unterliegen z.B. Ärzte, Beamte usw. dabei quasi in Anbetracht ihrer Position einer festgesetzten Kleidervorschrift am Arbeitsplatz. Sogar die Unterwäsche darf der Vorgesetzte bestimmen – vorausgesetzt, diese dient zum Schutz der darüber getragenen Arbeitskleidung. Außerdem darf der Chef sich auch melden, sobald die Unterwäsche zu sichtbar ist, z.B. unter dem Shirt rausschaut, sich abzeichnet oder wenn die Oberbekleidung zu durchscheinend ist.
Im Einzelhandel sieht man oftmals Verkäuferinnen in gleichen Shirts z.B. mit Logo und Aufschrift des Geschäfts. Das ist den Angestellten dann ebenfalls vorgeschrieben – zwar nicht vertraglich festgesetzt, aber der Arbeitgeber kann eine Kleiderordnung am Arbeitsplatz auferlegen. Somit unterliegt die Anordnung dem Weisungsrecht. Der Chef hat also die Möglichkeit, diverse Kleidung vorzuschreiben, welche er als angemessen anerkennt. Schließlich repräsentieren die Angestellten das Unternehmen der Öffentlichkeit gegenüber.