Grenzen der Kleidungsvorgaben am Arbeitsplatz
Allerdings gibt es hierbei Grenzen. Der Arbeitgeber kann nicht nach persönlichem Belieben entscheiden, wer was im Büro trägt. Hinsichtlich einer Dienstbekleidung muss es eine Berechtigung geben, welche eine Kleidungsordnung rechtfertigt, wie z.B. die bereits oben genannte Sicherheit von Mitarbeitern oder die Hygiene der Angestellten sowie Kunden oder Patienten. Wenn der Chef jedoch eine Kleiderordnung am Arbeitsplatz vorschreibt, dann muss er ebenfalls diverse Voraussetzungen treffen. Dazu zählen z.B. Umkleiden.
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Piercings, Nagellack und Co.
Nicht nur die Kleidung betreffend, auch Accessoires und Make-Up können in manchen Unternehmen oder Branchen nicht gern gesehen bzw. untersagt werden. Piercings und Schmuck sollen vor allem nicht beim Arbeiten hinderlich sein. Sobald sie keine Verletzungsgefahr am Arbeitsplatz bergen, sollten diese Accessoires mittlerweile in den meisten Branchen anerkannt sein – außer sie sind zu auffällig wie z.B. bei Bänkern oder anderen sehr formellen Berufen. Auch Haarteile und lange Haare und Zöpfe können als unhygienisch gelten – oder einfach unangebracht und unordentlich. Ähnlich ist es oftmals auch mit Tattoos.
Grundsätzlich gilt: Das Outfit am Arbeitsplatz sollte dem Job angemessen sein und vor allem bei der Tätigkeit nicht stören oder sich und andere gefährden. Schließlich hat man sich selbst auch für den Job und Arbeitsplatz entschieden.
Ein paar Inspirationen für schicke Office-Outfits gibt es z.B. in diesem weiteren Beitrag.